Entlassmanagement im Krankenhaus und in der Rehabilitation

Im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes hat der Gesetzgeber Akutkrankenhäuser und Rehabilitationskliniken verpflichtet, das sog. Entlassmanagement gem. § 39 Abs. 1a SGB V umzusetzen und damit die sektorenübergreifende Versorgung der Versicherten beim

Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung sicherzustellen.

In einem Rahmenvertrag zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband sind die Vorgaben beschrieben, die von den Akutkrankenhäusern seit 01.10.2017 verpflichtend umzusetzen sind.

Der Anspruch auf Entlassmanagement gilt grundsätzlich auch für Rehabilitationskliniken. Die konkrete Umsetzung ist jedoch in einem separaten Rahmenvertrag zu regeln.

Die Anforderungen stellen Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken vor erhebliche Herausforderungen und erfordern umfassende Schulungsmaßnahmen und Prozessanpassungen. Sie bieten Chancen aber auch Risiken.

Im Seminar werden die aktuellen gesetzlichen Vorgaben gem. § 39 Abs. 1a SGB V, die Regelungen des Rahmenvertrages und weitere relevante Aspekte zum Thema Datenschutz, Kooperationen und Antikorruption aufgezeigt.

Im anschließenden Workshop erfolgt der Praxisabgleich und die Erarbeitung von weiterführenden Maßnahmen und Strategien.

Schwerpunkte

Zielgruppe

Dozentin

Sibylle Kraus

Der Kurs findet in der Zeit von 9.00 Uhr-16.30 Uhr statt. Die Mittagspause beträgt eine Stunde.

Zum Kurs gehören eine Vormittags-Kaffeepause und eine Nachmittags-Kaffeepause.

Zu Ende der Veranstaltung wird eine Schlussrunde abgehalten bei der zusätzlich entstandener Fragebedarf abgeklärt wird.

Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat.